Die Private Krankenversicherung steht nicht allen Bürgern offen. Neben Beamte, Selbstständige und Freiberufler können alle Arbeitnehmer und Angestellte in die private Krankenversicherung eintreten, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Von der Versicherungspflicht ist man allerdings nur dann befreit, wenn man mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen im Jahr 2010 über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegt.
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