Der Teilbereich einer solchen Kraftfahrzeugversicherungen besteht jedoch nicht nur aus dieser gesetzlichen Haftpflicht für Fahrzeuge, sondern aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Die Haftpflicht ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Anderer befasst. Unberechtigte Ansprüche demgegenüber müssen von einer solchen KFZ Versicherung abgewehrt werden – das eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.
Die Kasko-Versicherung ist eine Zusatzversicherung im Teilbereich der KFZ Versicherungen und wird in 2 Fragmente unterteilt. Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Ausführung von Schäden am eigenen KFZ übernimmt. Jedoch betrifft dieses nur bestimmte Schadensfälle, die im Voraus vereinbart werden. Dazu können bspw. Schäden aus Diebstahl, Sturm , Hagel, Überschwemmung oder Brand gehören. Ebenfalls Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Teilkasko mit aufgenommen.
Bei der KFZ-Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Kfz-Teilkasko auch noch alternative Schäden ab. Unterdies geht es in erster Linie auch um Schäden, die ein Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich der KFZ-Vollkasko fallen.
Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge – ein Muss, um sein Vehikel im öffentlichen Autoverkehr führen zu dürfen
Wer sein Kraftfahrzeug trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflicht für KFZ fährt und den Unfall verschuldet, haftet mit seinem gesamten Besitz. Das gilt für alle verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. Zusätzlich muss man naturgemäß auch mit einer Sanktionierung für die nicht vorhandene Haftpflicht für Fahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer empfindlichen Geldstrafe führen zusätzlich die eigene wirtschaftliche Existenz ruinieren. Eine Haftpflicht für Kraftfahrzeuge abzuschließen ist also keineswegs zu versäumen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann auch zur vorgeschrieben Haftpflichtversicherung
für Fahrzeuge auch noch eine Teil- und KFZ-Vollkasko abschließen. Ob sich eine Teil- und/oder Vollkaso für Ihr Fahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Typischerweise sollten diese Zusatzversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung zum Beispiel in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich beispielsweise zu einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Raub kommt, wird der Neuwert des Fahrzeugs (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Eine Fahrzeugversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
Eine Haftpflichtversicherung ist für all jene Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Autoverkehr verursacht.
Hierbei kann es sich nur um Blechschäden, demgegenüber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Aufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die Haftpflicht für KFZ bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Entschädigung. Diese hängt vom Grad eines verschuldeten Schadens ab. Wird dagegen beispielsweise ein Unfall verursacht, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine Kasko-Versicherung, kann ein Teil der Unkosten von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.
Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen im Grundsatz nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckungssumme von max. 50 Millionen EUR bei Vermögensschäden und eine Oberste Grenze von 7,5 Mio. EUR bei Personenschäden (pro Person) vor.
Der verursachte Schaden wird von einem Gutachter festgestellt, den die Versicherung beauftragt. Bei einem verschuldeten Schaden hat ausschließlich der Unfallgegner die Möglichkeit, einen Gutachter zu bestellen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei unzähligen Fahrzeugversicherungen nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Zahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei einer KFZ Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Kfz-Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Tarif. Dennoch muss er im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.