Bei einer Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge handelt es sich in der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen anderen Ländern der Erde um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung.
Der Abschnitt einer solchen Fahrzeugversicherungen besteht gewiss nicht nur aus dieser gesetzlichen Haftpflicht für Kraftfahrzeuge, sondern aus einer ganzen Summe an Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge ist unterdies jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche aber müssen von einer Kraftfahrzeug-Versicherung abgewehrt werden – was eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.
Die Kasko ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Kraftfahrzeugversicherungen und wird in 2 Gebiete unterteilt. Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Durchführung von Schäden am eigenen KFZ übernimmt. Allerdings betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die vorher vereinbart werden. Dazu können etwa Schäden aus Hagel, Überschwemmung, Diebstahl, Sturm oder Brand gehören. Genauso Unfälle mit Haarwild werden oft in den Bereich der Teilkasko mit aufgenommen.
Bei einer Kfz-Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch alternative Schäden ab. In diesem Fall geht es in erster Linie auch um Schäden, die ein Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Vollkasko-Versicherung fallen.
Eine gesetzliche KFZ Haftpflichtversicherung – ein Muss, um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr steuern zu dürfen
Wer sein Gefährt trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflicht für Kraftfahrzeuge fährt und den Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Besitzstand. Das gilt für alle verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Unter anderem muss man natürlicherweise auch mit einer Bestrafung für die fehlende Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Geldstrafe führen u. a. die eigene wirtschaftliche Existenz ruinieren. Die Haftpflicht für Kraftfahrzeuge abzuschließen ist also auf keinen Fall zu versäumen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann zudem zur vorgeschrieben Haftpflicht für KFZ auch noch eine Teil- und/oder Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Prinzipiell sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkaso bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich z. B. zu einem selbstverursachten Unglück oder einem Raub kommt, wird der Neuwert des KFZ (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Eine Haftpflicht für Fahrzeuge ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Autoverkehr verursacht.
Hier kann es sich nur um Blechschäden, andererseits auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kostenaufwand für eine Krankenhausbehandlung. Eine Haftpflicht für Kraftfahrzeuge bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Reparation. Diese hängt vom festgestellten Grad eines verschuldeten Schadens ab. Wird im Gegensatz dazu z. B. ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Ein Unfallgegner muss einen Bestandteil des Schaden selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine Kasko, kann ein Teil der Kosten von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.
Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen grundsätzlich nicht. Das Gesetz sieht jedoch eine Deckung von maximal 50 Millionen EURO bei Vermögensschäden und eine Oberste Grenze von 7,5 Mio. EURO bei Personenschäden (pro Person) vor.
Der verursachte Schaden wird von einem Sachverständigen festgestellt, den die Versicherung betraut. Bei einem verursachten Schaden hat ausschließlich der Unfallgegner das Recht, einen Gutachter zu beauftragen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei zahlreichen KFZ Versicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Menge der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Besonderheiten. Gerade bei der KFZ Haftpflichtversicherung, aber auch bei der KFZ-Vollkasko bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Tarif. Dennoch muss Versichererter im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.