LKW-Versicherung Sonderkündigungsrecht

Die Kündigungsfrist bei Kraftfahrzeugversicherungen, wie auch  Lkw Versicherungen muss zum Beispiel mitnichten eingehalten werden, wenn der Versicherer die Versicherungsprämien erhöht.

Hat man als Versicherter kein Recht zur Kündigung, so kann man seine Autoversicherung im Grunde immer zum Jahresende kündigen. Die Kündigung muss hierbei dennoch bis spätestens am 30. November eingereicht werden.

Abgesehen von der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist, haben Sie als Versicherungsnehmer demgegenüber unter bestimmten Voraussetzungen gemeinhin genannt ein Sonderkündigungsrecht. So kann man seinen Vertrag bspw. vorzeitig kündigen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. Ab der Kundgabe der Prämienerhöhung hat man einen Monat lang die Gelegenheit, seinen Vertrag zu kündigen. Dabei ist man an keinerlei ordentliche Fristen, wie etwa die einmonatige Kündigungsfrist, gebunden.

Ein Recht zur Sonderkündigung kann auch dann entstehen, wenn die Einstufung in der Regionalklasse angehoben wird. In diesem Zusammenhang kommt es bekanntlich darauf an, wer für die Änderung der Einstufung verantwortlich. Wenn Sie beispielsweise umziehen, ändert sich die Regionalklasse automatisch – in diesem Falle haben Sie jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Versicherer Ihr Vehikel jedoch aufgrund von vermehrten Schadensmeldungen in eine andere Regionalklasse einstuft, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht beginnen und den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

Weitere Anlässe für ein außerordentliches Kündigungsrecht bei der KFZ Versicherung oder  Lkw Versicherung

Abgesehen von der außerordentlichen Kündigung im Falle einer Gebührenerhöhung und im Falle einer Umstufung in eine andere Regionalklasse, gibt es auch noch diverse weitere Gründe für die Entstehung eines Sonderkündigungsrechts.

So kann man als Policeninhaber zum Beispiel nach der Abwicklung eines Schadenfall seinen Vertrag vorzeitig kündigen. Hierbei gilt eine Dauer von einem Monat, ab der abgeschlossenen Schadensregulierung. Für die Nutzung des Sonderkündigungsrechts müssen nicht einmal Gründe vorliegen, denn auch wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wurde, können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen vorzeitig kündigen. Der Hauptgrund für eine Kündigung ist in diesem Fall daher nicht Unzufriedenheit, sondern die meist schlechtere Einstufung in der SF-Klasse.

Auch im Falle eines Fahrzeugwechsels entsteht für Sie als Policeninhaber ein Recht zur Sonderkündigung. Hierbei gibt es in der Regel kaum Probleme, weil man mit einem neuen Fahrzeug nicht an den bisherigen Versicherer gebunden ist.

Auch wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug stilllegen und damit nicht mehr nutzen, können Sie Ihren Vertrag vorzeitig und ohne Befolgung einer Frist kündigen.

Wenn Ihr Beitrag aufgrund der neuen Einstufung in die Typ- oder Regionalklasse erhöht wurde (verdeckte Beitragserhöhung) besteht für Sie genauso ein Sonderkündigungsrecht.