Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung steht nicht allen Bürgern offen.  Neben Beamte, Selbstständige und Freiberufler können alle Arbeitnehmer und Angestellte in die private Krankenversicherung eintreten, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Von der Versicherungspflicht ist man allerdings nur dann befreit, wenn man mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen im Jahr 2010 über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegt.

Die Private Krankenversicherung weist einige grundsätzliche Unterschiede zur gesetzlichen Krankenkasse auf. In der Privaten Krankenversicherung hängt die Beitragshöhe neben der Tarifwahl, vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ab. Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht ein einheitlicher Beitragssatz, sodass  ein fester Beitrag nach seinem Einkommen bezahlt werden muss.  Damit sich der Wechsel in eine Private Krankenversicherung lohnt, sollte vorher ein Private Krankenversicherung Preisvergleich vorgenommen werden. Tarifvergleiche sind auf Vergleichsseiten unkompliziert und einfach möglich.